Planung

Aus Bauherrenwiki
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Eine sorgfältige Planung ist eine notwendige Voraussetzung für die richtige Ausführung von Bauarbeiten.

Die Planung beginnt beim Bauherren. Dazu gehört z.B.:

Die durch die Baufirma oder einen Architekten durchgeführte Planung kann man grob unterteilen in

  • Genehmigungsplanung - Planung, die für den Bauantrag durch die Landesbauordnung zwingend vorgeschrieben ist
    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten) M 1:100
    • Statik
    • Wärmeschutznachweis
    • Energieausweis
    • Berechnungen von Grund- und Geschossflächenzahlen
    • Schallschutznachweis (wenn erforderlich)
    • Entwässerungsplan (wenn erforderlich)
  • Ausführungsplanung - Planung, die über die Genehmigungsplanung hinaus geht. Diese wird insb. von Generalübernehmern oft vernachlässigt. Man kann jedoch nur schlecht ohne diese Planung bauen, selbst wenn die gewerkübergreifende Koordination durch andere Maßnahmen (Besprechungen, Erfahrungen) hergestellt werden kann. Durch die Vorab-Planung nimmt man sich gewisserweise Flexibilität auf der Baustelle. Der Umfang und Qualität der Ausführungsplanung ist jedoch für die Gesamtqualität des Bauwerks maßgeblich. Die häufigsten und wichtigsten Unterlagen sind:
    • Bauzeichnungen - meist in M 1:50 - mit Angaben zu verwendeten Materialien etc.
    • Detailzeichnungen für besonders komplexe Bauabschnitte, z.B. Fenster- und Treppenanschlüsse oder Fliesenspiegel - Maßstab je nach Erfordernis bis M 1:10.
    • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 - wichtig für effiziente Auslegung der Heizung
    • Rohrnetzberechnung (z.B. Berechnung der Fußbodenheizung oder Radiatoren sowie Heizverteiler)
    • Berechnung der Wärmequellen (z.B. Erdsonden, Erdkollektor)
    • Dimensionierung der Heizgeräte (z.B. Wärmepumpe, Brennwertofen, Kaminofen)
    • Berechnung für Schornsteindurchmesser
    • Berechnung der Hydraulik (z.B. für Pufferspeicher, Pumpen, Ventile)

Den Umfang und Zeitpunkt der Genehmigungs- und der Ausführungsplanung soll man im Bauvertrag genau definieren. Des weiteren soll man darauf bestehen, dass die Genehmigungsplanung im Original und die Ausführungsplanung zumindest in Kopie dem Bauherren nach der Erstellung übergeben wird. So kann der Bauherr oder der Bauberater diese Planungsunterlagen rechtzeitig kontrollieren und bei Fehlern eingreifen.

Man soll sich auch darauf einigen, wer die Kosten trägt, wenn aufgrund von neuen oder geänderten Bauherrenwünschen die Planungsunterlagen aktualisiert werden sollen. Für den Fall von Planungs- oder Ausführungsfehlern soll die Baufirma eine kostenneutrale Änderung der Planungsunterlagen zusichern.