Fertigstellungsbürgschaft

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Bei einer Fertigstellungsbürgschaft verpflichtet sich der Bürge (z.B. eine Versicherung) für die Baufirma einzuspringen, wenn diese vor der Fertigstellung des Hauses nicht mehr kann. Die Bürgschaft ist in der Regel zeit- und kostenmäßig begrenzt und soll vom Bauherren extra bezahlt werden. Die Fertigstellungsbürgschaft ist eine der wichtigsten Sicherheiten für den Bauherren, der schlüsselfertig baut, und sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden. Wenn die Firma keine Fertigstellungsbürgschaft organisieren kann, kann das ein Zeichen für ihre zweifelhafte Bonität sein.