Baufirma

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Eine Baufirma kann:

  • ein Gewerk (z.B. Dachdecker oder Fliesenleger) vertreten, die vom Bauherren einzeln beauftragt und dann auf der Baustelle in der Regel vom Architekten koordiniert werden, oder
  • verschiedene Gewerke vereinigen und das (mehr oder weniger fertige) Haus als ein Vertragsobjekt anbieten.

Im ersten Fall läuft der Bau in der Regel über einen Architektenvertrag. Alle Gewerke werden zusammen mit dem Architekten ausgeschrieben und vom Bauherren einzeln vergeben. Jede beteiligte Firma wird zum Vertragspartner des Bauherren. Die Gesamtbausumme und die Baufrist kann vom Architekten vorab nur grob geschätzt werden.

Im zweiten Fall erscheinen die Baufirmen je nach Vertragsgestaltung meist als:

  • Generalübernehmer (GÜ), die das Haus planen und auf dem Grundstück des Bauherren bauen (Werkvertrag). Das ist z.Z. die häufigste Vertragsform im schlüsselfertigen Bau. Der GÜ ist der einzige Vertragspartner des Bauherren, was das Haus betrifft. Es wird in der Regel ein Pauschalpreis (Festpreis) und eine feste Baufrist vereinbart.
  • Generalunternehmer (GU) arbeitet ähnlich die Generalübernehmer. Der Vertrag beinhaltet jedoch keine Planung. Diese soll der Bauherr separat mit einem Architekten durchführen.
  • Bauträger (BT), die das Haus auf eigenem Grundstück planen und bauen und zusammen mit diesem an den Bauherren verkaufen (kombinierter Kauf- und Werkvertrag).

Es gibt natürlich auch andere Misch- und Sonderformen, z.B. Baufirmen/Architekten, die Einzelvergabe im Namen des Bauherren durchführen, jedoch Garantie für die maximale Gesamtbausumme und Baufristen übernehmen.

GÜ, GU und BT lassen die Baustelle vom Bauleiter steuern und überwachen. Die Ausführung (bei GÜ und BT auch die Planung) können von Baufirmen entweder durch eigene Mitarbeiter oder durch andere beauftragte Architekten, Planer und Baufirmen (Subunternehmer) erledigt werden.

Das Leben mit der Baufirma kann man in folgende wichtige Phasen einteilen:

Danach ist die Baufirma raus aus dem Spiel.